Arthroskopische Eingriffe im Sprunggelenksbereich haben sich für viele Indikationen bewährt. Gerade bei Verletzungen des oberen Sprunggelenks, man spricht landläufig vom Überknöcheln, kann es neben Bänderrissen im Bereich des Aussenbandapparates zu Knorpelverletzungen des Sprungbeins oder des Schienbeins kommen, die mit einer Gelenksspiegelung behandelt werden können. Auch Knochenbrüche können unter arthroskopischer Sicht eingerichtet und dann stabilisiert werden, ohne große Schnitte machen zu müssen. Sprengungen der Sprunggelenksgabel werden arthroskopisch verifiziert und entsprechend behandelt.
Arthroskopische Eingriffe im Sprunggelenksbereich haben sich für viele Indikationen bewährt. Gerade bei Verletzungen des oberen Sprunggelenks, man spricht landläufig vom Überknöcheln, kann es neben Bänderrissen im Bereich des Aussenbandapparates zu Knorpelverletzungen des Sprungbeins oder des Schienbeins kommen, die mit einer Gelenksspiegelung behandelt werden können. Auch Knochenbrüche können unter arthroskopischer Sicht eingerichtet und dann stabilisiert werden, ohne große Schnitte machen zu müssen. Sprengungen der Sprunggelenksgabel werden arthroskopisch verifiziert und entsprechend behandelt. Sind bereits Abnützungen vorhanden, die die Beweglichkeit des Sprunggelenks einschränken (sogenannter Fussballerknöchel), können diese arthroskopisch abgeschliffen werden, und so wieder eine freie Gelenksbeweglichkeit erreicht werden. Sind die Abnützungen so ausgeprägt, dass ein Leben ohne Schmerzen nicht wahrscheinlich ist, kann der Knochen des oberen Sprunggelenks arthroskopisch angefrischt werden und dann mit 2-3 Schrauben minimalinvasiv fixiert werden.
Arthroskopische Eingriffe am Rückfuß können durchgeführt werden, wenn zB ein Knochensporn am Fersenbein die Achillessehne so reizt, dass nur durch ein Abfräsen des Knochenstücks Schmerzfreiheit erzielt werden kann. Chronische Entzündungen oder aber auch durch Verletzungen können Sehnen im Rückfußbereich eingeengt werden. Unter arthroskopischer Sicht, werden dann diese Narbenstränge entfernt und die Sehne(n) kann (können) dann wieder schmerzfrei ohne Behinderung gleiten.
Um aber sicher zu sein, dass ein arthroskopischer Eingriff zielführend ist, muss natürlich einen genaue Untersuchung durchgeführt werden und neben einem Röntgen ist auch eine Magnetresonanzuntersuchung meistens notwendig.
Wichtig ist, dass vor allem bei Verletzungen nichts übersehen wird. Deswegen sollte nach einer Verletzung- auch wenn am Röntgen nichts auffälliges zu sehen war - eine Kontrolluntersuchung durch einen kompetenten Fachmann durchgeführt werden.